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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen, bedürfen der Schriftform. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen haben keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen AGB. Änderungen an den AGB bleiben vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit bekannt gemacht werden. Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.
Terminvereinbarungen
Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilungen behandelt und als solche anerkannt.
Vor Durchführung der Fahrzeugreinigung/-aufbereitung etc. muss der Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnen.
Terminvereinbarungen werden einvernehmlich zwischen Auftraggeber und Anbieter getroffen.
Eilaufträge müssen vom Auftraggeber als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Die Annahme solcher Eilaufträge ist von der Auftragslage abhängig und steht damit im Ermessen des Anbieters. Im Übrigen erfolgt die Annahme von Eilaufträgen unverbindlich. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind im Falle einer Verzögerung bei der Bearbeitung der Eilaufträge ausgeschlossen.
Terminvereinbarungen sind verbindlich. Sie behalten ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn sie nicht spätestens 48 Stunden bzw. zwei Werktage vor dem Termin entweder seitens des Auftraggebers oder seitens des Anbieters aufgekündigt werden.
Bei höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen kann eine Terminvereinbarung kurzfristig als nichtig erklärt werden.
Wenn kein erkennbarer Grund für die Nichteinhaltung eines Termins vorliegt, kann der Anbieter eine Unkostenpauschale in Höhe von 50% des vereinbarten Preises, mindestens aber 20,00 Euro in Rechnung stellen
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Reklamationen
Vor Annahme des Auftrags (Vertragsabschluss) nimmt der Anbieter bzw. einer seiner Mitarbeiter zusammen mit dem Auftraggeber das Fahrzeug in Augenschein und überprüft dessen Zustand im Hinblick auf vorhandene Beschädigungen. Vorhandene Beschädigungen werden vom Anbieter in ein Übergabeprotokoll aufgenommen, welches vom Auftraggeber zu unterzeichnen ist.
Mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokoll’s bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich, dass die im Protokoll aufgeführten Beschädigungen bereits vor Übergabe an den Anbieter bestanden haben. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Auftraggebers gegenüber dem Anbieter wegen solcher, ausweislich des Übergabeprotokoll´s bereits vor Fahrzeugübergabe vorhandener Beschädigungen ist ausgeschlossen. Mit der Erstellung des Übergabeprotokoll´s erfolgt seitens des Anbieters keinerlei Haftungsanerkenntnis in Bezug auf nicht im Übergabeprotokoll enthaltene Beschädigungen. Das Übergabeprotokoll erhebt insoweit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollte der Auftraggeber nach Durchführung der vereinbarten Leistungen Schäden an seinem Fahrzeug entdecken, die nicht im Übergabeprotokoll enthalten sind, ist er bei Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Anbieter weiterhin dafür darlegungs-und beweispflichtig, dass der Anbieter diese Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
Die vom Anbieter durchgeführten Leistungen werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Rückgabe des Fahrzeugs überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur anlässlich dieser Prüfung unmittelbar geltend gemacht werden. Der Anbieter hat bei berechtigten Reklamationen das Recht zur Nachbesserung. Reklamationen sind vom Auftraggeber vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten und fotografisch zu dokumentieren.
Haftung und Garantie
Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.
Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und die ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter geltend gemacht werden.
Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen kann es zu Farbverblassungen und Abweichungen kommen. Der Auftraggeber muss vor Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert werden. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche Haftung seitens des Anbieters ausgeschlossen.
Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeuginnenreinigung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.
Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Alle Wertsachen und alle anderen losen Gegenstände sind vorher zu entfernen. Diesbezüglich können vom Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
Für Schäden, die an den Felgen auf dem Transportweg vom Kunden zum Anbieter und umgekehrt entstehen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung.
Formalitäten und schriftliche Absicherung
Bevor die Arbeiten am Fahrzeug des Auftraggebers aufgenommen werden können, sind vom Auftraggeber Formulare gegenzuzeichnen. Zu diesen Formularen gehört die Auftragsbestätigung / Übergabeprotokoll.
Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Auftraggeber deren Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters und die gegebenenfalls auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.
Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
Die Leistungen des Anbieters erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung. Bei Firmen besteht zusätzlich die Option der Zahlung per Überweisung nach Rechnungserhalt.
Zahlbar 7 Tage nach Leistungszeitpunkt.
Preise
Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Die Preise richten sich grundsätzlich nach Fahrzeugtyp und Verschmutzungsgrad. Eine exakte und verbindliche Kostenabschätzung für Ihr Fahrzeug können wir erst nach eingehender Begutachtung abgeben.
Bei besonderen Verschmutzungen behalten wir uns vor, nach vorheriger Absprache, einen Mehraufwand zu berechnen.
Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Preisangaben auf Informationsunterlagen, am Telefon sowie auf der Website des Anbieters dienen lediglich der Orientierung und sind unverbindlich. Der Endpreis kann, je nach Fahrzeugzustand, stark von den Orientierungspreisen abweichen und wird direkt vor Ort mit dem Kunden festgelegt.
Bei extremen Verschmutzungen durch z.B. Farben, Tierhaare, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Auftraggeber unverzüglich darüber sowie über entstehende Mehrkosten in Kenntnis zu setzen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Landau i.d. Pfalz.
Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtsungültigkeit einer oder mehrerer Bedingungen nicht ihre Gültigkeit. Es gilt deutsches Recht.
Liebe Grüße
M.Hoffmann
Mobile KFZ Innenreinigung, Am Neumühlweg 3, 76877 Offenbach, 0172 28 20 111
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